Sport- und Arbeitsbetrieb aufgrund der aktuellen Coronasituation

Auch während der Winterzeit werden Sportangebote und Arbeitseinsätze vom Verein organisiert. Da es wohl nicht immer klar ist, welche Regeln zu beachten sind und welche Vorschriften wann gelten, findet ihr hier relevante informationen und die aktuell gültige Corona-Verordnung Sport für Baden-Württemberg (s.u.).

Grundsätzlich wird zwischen diese Veranstaltungen vom Verein unterschieden:

  1. Sportausübung bei Trainings- und Übungsbetrieb
    Dies betrifft unser Hallentraining, Biketreffs, und Touren für die Sportler/Teilnehmer und Trainer.
    Hier gilt in der monentanen Alarmstufe II in geschlossenen Räumen die 2G Plus und im Freien die 2G Regel.
  2. Sonstige Veranstaltungen
    Die betrifft Arbeitseinsätze bei unseren Trails, im Bikepark und auf dem Vereinsgelände.
    Hier sind die Vorschriften der Gruppe der "Arbeitgeber, Beschäftigte und Selbständige.
    In der momentanen Arlarmstufe II gilt die 3G Regel.

Was ist von den Teilnehmern zu beachten?

  1. Der notwendige Nachweis ist unaufgefordert dem verantworlichen Trainer bzw. Arbeitseinsatzleiter vorzuzeigen.
  2. Anmeldung über die ausgeschriebenen Termine oder Umfrage zu Teilnahme in unserere App. Eine analoge Erfassung der Teilnehmer ist in Ausnahmefällen möglich, erleichtert aber nicht das Handling durch den Verantwortlichen, da prinzipiell der Sport bzw. der Arbeitseinsatz im Vordergrund steht.
    Der Verantwortliche hat das Recht bei Missachtung, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen!

 

Vielen Dank für eure Unterstützung!