Hornklamm

Heute veröffentlichen wir hier gerne einen Aufruf der Forstverwaltung in Karlsruhe.
Anlass sind nicht legale "Bauarbeiten" in der Hornklamm.

Unsere bitte an alle: Bitte fahrt nur auf Wegen die es schon gibt und unterlasst unbedingt irgendwelche nicht genehmigten Bauarbeiten. Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Genehmigung zur Errichtung der Downhillstrecke am Edelberg ("Strommasten-Downhill"), dabei werden wir von allen Behörden, insbesondere den Förstern, sehr stark unterstützt. Bitte gefährdet dieses Wohlwollen nicht! Sobald die Genehmigung vorliegt, werden wir auch hier allgemein darüber informieren und brauchen dann jede Unterstützung.

---Aufruf der Forstverwaltung ---

An naturbegeisterte Radfahrer Sie befinden sich hier im Landschaftsschutzgebiet „Grünwettersbacher Wald – Hatzengraben“. Das Landeswaldgesetz Baden-Württemberg (LWaldG) erlaubt jeder/jedem, den Wald zum Zwecke der Erholung zu betreten: „Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald … nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird.“(§ 37 (1) LWaldG). Auch das Radfahren ist erlaubt, allerdings nur auf Wegen ab 2 m Breite. (LWaldG BW §37 (3)). Der Bau von Rampen, Steilkurven, Schanzen ist logischerweise absolut tabu. Wem also der Schutz der Lebensgemeinschaft Wald am Herzen liegt, hält sich an diese Regeln. Wem der Wald und die darin lebendenden Tiere und Pflanzen wenig bedeuten, wer sich also nicht an die Regeln hält, riskiert eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 83 (2) LWaldG und eine Geldbuße von 25 bis 250 Euro. Engagierte „Planer und Bau-Herren/Damen“ können sich im Übrigen gerne am Projekt „Strommasten Downhill“ beteiligen, Informationen gibt es beim Mountainbike Club Karlsruhe e.V. (info@mtb-karlsruhe.de)