Vereinsaktivitäten aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung (ab 1. Juli)
Gespeichert von jhillenbrand am Di, 30.06.2020 14:59Stand: Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der ab dem 1. Juli 2020 gültigen Fassung
Aufgrund der oben genannten Verordnung werden folgende Vereinsaktivitäten angeboten bzw. können genutzt werden: