Willkommen im Club!

Mitgliedschaft im MTB-Club Karlsruhe e.V.

Der Beitritt zum MTB-Club Karlsruhe e.V. erfolgt online über das Anmeldeformular. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.

Anstatt einer Vereinsmitgliedschaft kannst Du auch eine Dauerspende über unser Spendenformular einrichten. Vorteil einer Dauerspende für uns ist, dass der Betrag zu 100% für Dein gewähltes Projekt genutzt werden kann. Bei einer Mitgliedschaft führen wir fast 40% des Beitrags als Abgabe an die verschiedenen Verbände ab. Vorteil für Dich: Du kannst Deine Spende steuerlich absetzen.

Hinweise für Familienmitgliedschaften:

Jedes Familienmitglied muss einzeln angemeldet werden!

  • In der Familienmitgliedschaft sind der Ehe- oder Lebenspartner sowie die Kinder bis zum 18. Lebensjahr als kostenlose weitere Familienmitglieder eingeschlossen.
  • Der Zahler einer Familienmitgliedschaft wählt den Beitrag "Familienmitgliedschaft (nur Zahler)".
  • Bei den weiteren Familienmitglieder ist der Beitrag "Familienmitglied" auszuwählen.
  • Kinder sind ab dem 18. Lebensjahr als separates Mitglied außerhalb der Familienmitgliedschaft an- bzw. umzumelden. Eine bestehende Familienmitgliedschaft wird automatisch in einen normalen Beitrag umgewandelt. Bei einem ermäßigten Beitrag ist der notwendige Nachweis an kassier@mtb-kalrsruhe.de zu erbringen.
  • Bei allen angemeldeten Familienmitglieder ist immer die Bankverbindung und Name des Zahlers anzugeben. Damit ist es uns möglich nachträgliche Anmeldungen von Familienmitglieder zuzuordnen.

Mitgliedsbeiträge (pro Jahr)

Beschreibung Beitragstyp Betrag
Kinder/Jugendliche (bis 18) normaler Beitrag 16,00 €
Studenten/Azubis/Schüler (über 18) ermäßigter Beitrag 30,00 €
Erwachsene normaler Beitrag 45,00 €
Senioren (ab 60) normaler Beitrag 40,00 €
Familien Familienbeitrag (Zahler) 75,00 €

Im Jahr des Beitritts zum Verein wird der Rumpfbeitrag ab dem Tag der Mitgliedsbestätigung (Beitrittsdatum) bis zum Jahresende erhoben. Alle folgende Beiträge sind Jahresbeiträge und werden zum Beginn eines Kalenderjahres fällig und berechnet. Beim ermäßigten Beitrag ist jährlich zu Beginn des Jahres ein Nachweis zu erbringen. Ansonst wird der normale Beitrag abgerechnet. Die Mitgliedschaft gilt nach der Abrechnung immer für ein komplettes Jahr.

Beendigung der Mitgliedschaft

Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen möglich. Dieser erfolgt durch eine schriftliche Erklärung (gerne auch per E-Mail) gegenüber dem Vorstand.

Einverständniserklärung für die Teilnahme am Jugendtraining / Bikeschule

Für die Teilnahme am Jugendtraining benötigen alle Jugendlichen unter 18 Jahren eine von einem Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung. Diese Einverständingserklärung ersetzt nicht die Anmeldung zur Bikeschule.

Satzung

Der MTB-Club Karlsruhe e.V. hat folgene Satzungen und Ordnungen:

Versicherung

Die Mitgliedschaft im MTB-Club Karlsruhe e.V. beinhaltet für jedes Mitglied zwei Versicherungspakete, welche über den BDR (Bund deutscher Radfahrer) und den Badischen Sportverbund abgeschlossen sind. Je nach Versicherung können damit alle Aktivitäten, die im Zusammenhang einer Vereinsaktivität stehen (z.B. Touren, Biketreffs, Fahren im Bikepark, auf der Downhillstrecke oder bei Veranstaltungen) versichtert sein. Je nach Versicherungsbedingunen können auch Fahrten im privaten Bereich versichert sein. Es gelten jedoch grundsätzlich die Bedingungen des jeweiligen Versicherungspakets.

Im Paket sind folgende Versicherungen enthalten:

  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung (Schadensersatz-, Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechtsschatz)
  • Krankenversicherung (Brille, Zahnersatz, Rückführung, Überführung, Heilkostenersatz bei Unfällen im Ausland, ...)

Nicht enthalten sind Versicherungen gegen Diebstahl und Teil- und Vollkasko für Fahrräder. Informationsbroschüren zu den Versicherungen können auf nachfolgenden Links heruntergeladen werden:

Versicherungsfall

Im Versicherungsfall muss der Vorstand so schnell wie möglich kontaktiert werden.