Vereinsaktivitäten aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung (bis 30.06.2020)
Gespeichert von jhillenbrand am Mi, 10.06.2020 13:12Stand: Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der ab dem 10. Juni 2020 gültigen Fassung
Aufgrund der oben genannten Verordnung werden folgende Vereinsaktivitäten angeboten bzw. können genutzt werden: